Sie haben es schon gelesen, der Gesetzgeber hat eine Reform der Grundsteuer auf den Weg gebracht. Zum 01. Januar 2022 werden alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Betroffen sind rund 36 Millionen (!!!) Grundstücke. Betroffen sind Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Geschäftsgrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Flächen. Da kommt eine erhebliche Arbeit auf alle Immobilienbesitzer in Deutschland zu.
Wir sind für Sie da!!! Wir arbeiten schon seit Ende 2021 am Aufbau des erforderlichen Know how´s für Sie.
Ab dem 01. Juli 2022 können (nach heutiger Planung) Steuererklärungen für die neue Grundsteuer abgegeben werden. Dieses muss ausschließlich elektronisch erfolgen. Die Frist für die Abgabe endet am 31. Oktober 2022! Sie lesen richtig, das sind nur 4 Monate.
In diesen vier Monaten müssen also rund 36 Millionen Erklärungen abgegeben werden. Grundsätzlich gilt für die Bewertung das sogenannte Bundesmodell, welches in 11 Bundesländern gilt. Fünf Bundesländer haben abweichende Regelungen getroffen. Die Zuständigkeit der Finanzämter richtet sich nach der Lage des Grundstücks. Liegt die Ferienwohnung z.B. in Schleswig-Holsten, ist das dortige Finanzamt zuständig, auch wenn Sie selbst in einem Finanzamtsbezirk in Niedersachsen veranlagt werden.
Da kommt was auf uns alle zu. Aber kein Panik, wir unterstützen Sie und nehmen Ihren Auftrag für die Erstellung der Erklärung gern an. Vertrauen Sie auch weiterhin unserer Leistung.
Vieles ist noch ungeklärt und in Arbeit. Wir halten Sie auf dieser Seite auf dem Laufenden. Also schauen Sie einfach mal vorbei. Bis bald!
Flächen, die nicht zur Einnahmenerzielung genutzt werden, unbebaute Grundstücke
geschäftlich genutzte Grundstücke bis zu einer Fläche von 500 qm
- größere Grundstücke auf Anfrage -