Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 - Frist abgelaufen!
die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist bereits abgelaufen! Aktuell empfangen wir die Steuerbescheide für die von uns erstellten Erklärungen.
Kurzinformation
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung bereits in 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Bund und Länder haben sich 2019 auf das sog. Bundesmodell geeinigt. Aber: Länder dürfen davon abweichen. Folgende Regelungen gelten:
Bundesmodell
Berlin
Brandenburg
Bremen
Reinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Sachsen
Schleswig-Holstein
abweichendes Modell
Bayern
Baden-Württemberg
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Eckdaten
Es müssen rund 36 Mio. Steuererklärungen abgegeben werden
Zeitraum für Abgabe: 01. Juli bis 31. Oktober 2022, verlängert bis zum 31.01.2023
Erklärungspflichtig ist derjenige, der zum 01.01.2022 Eigentümer war
Form der Erklärung: ausschließlich elektronisch/digital (keine Papierformulare)
Für jede "wirtschaftliche Einheit" muss eine eigene Erklärung abgegeben werden
Steuerbescheide werden in den Jahren 2023 und 2024 ergehen.
Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2025
Welche Angaben werden benötigt?
Grundstücksart: bebautes/unbebautes Grundstück, ETW, EFH, ZFH, MFH, etc.