Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 - Frist abgelaufen!

die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen ist bereits abgelaufen! Aktuell empfangen wir die Steuerbescheide für die von uns erstellten Erklärungen.

Kurzinformation

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung bereits in 2018 für verfassungswidrig erklärt.
Bund und Länder haben sich 2019 auf das sog. Bundesmodell geeinigt. Aber: Länder dürfen davon abweichen. Folgende Regelungen gelten:

 

Bundesmodell

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Reinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen-Anhalt
  • Sachsen
  • Schleswig-Holstein     

 

abweichendes Modell

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Niedersachsen

Eckdaten

  • Es müssen rund 36 Mio. Steuererklärungen abgegeben werden
  • Zeitraum für Abgabe: 01. Juli bis 31. Oktober 2022, verlängert bis zum 31.01.2023
  • Erklärungspflichtig ist derjenige, der zum 01.01.2022 Eigentümer war
  • Form der Erklärung: ausschließlich elektronisch/digital (keine Papierformulare)
  • Für jede "wirtschaftliche Einheit" muss eine eigene Erklärung abgegeben werden
  • Steuerbescheide werden in den Jahren 2023 und 2024 ergehen.
  • Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2025

Welche Angaben werden benötigt?

  • Grundstücksart: bebautes/unbebautes Grundstück, ETW, EFH, ZFH, MFH, etc.
  • Lage der Immobilie: Gemarkung, Flur, Flurstück
  • Eigentümer: wem gehört die Immobilie?
  • Angaben zur Fläche: Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen (Garage, Balkon, Carport etc.)
  • Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 (wenn bekannt)
  • Einheitswertbescheid
  • Grundsteuermessbescheid

Zusätzlich werden für das Bundesmodell benötigt:

  • Baujahr
  • Kernsanierung erfolgt? Was, wann, wie?
  • Anzahl, Lage und Größe der Wohnungen im Objekt
  • Anzahl der Garagen/Carports
  • Immobilienart: Wohn-, Geschäftsgrundstück, Erbpacht, Bauten auf fremden Grund und Boden, Mischgrundstück etc.
  • Bruttogrundfläche bei Geschäftsgrundstücken
  • Je nach Grundstücksart und Lage werden noch weitere Angaben und Unterlagen benötigt. Wir informieren Sie individuell, was konkret benötigt wird.

Steuerberater Christof Gutjahr

STEUERN + BERATEN

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