Bundesmodell:
l Berlin l Brandenburg l Bremen l Reinland-Pfalz l Saarland l Sachsen-Anhalt l Sachsen l Schleswig-Holstein
abweichendes Modell:
l Bayern l Baden-Württemberg l Hamburg l Niedersachsen
· Es müssen rund 36 Mio. Steuererklärungen abgegeben werden
· Zeitraum für Abgabe: 01. Juli bis 31. Oktober 2022
· Erklärungspflichtig ist derjenige, der zum 01.01.2022 Eigentümer war
· Form der Erklärung: ausschließlich elektronisch/digital (keine Papierformulare)
· Pro Immobilie muss eine eigene Erklärung abgegeben werden
· Steuerbescheide werden in den Jahren 2023 und 2024 ergehen.
· Die neuen Werte gelten ab dem 01.01.2025
Welche Angaben werden benötigt?
· Grundstücksart: bebautes/unbebautes Grundstück, ETW, EFH, ZFH, MFH, etc.
· Lage der Immobilie: Gemarkung, Flur, Flurstück
· Eigentümer: wem gehört die Immobilie?
· Angaben zur Fläche: Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Flächen (Garage, Balkon, Carport etc.)
· Bodenrichtwert auf den 01.01.2022 (wenn bekannt)
· Einheitswertbescheid
· Grundsteuermessbescheid
Zusätzlich werden für das Bundesmodell benötigt:
· Baujahr
· Kernsanierung erfolgt? Was, wann, wie?
· Anzahl, Lage und Größe der Wohnungen im Objekt
· Anzahl der Garagen/Carports
· Immobilienart: Wohn-, Geschäftsgrundstück, Erbpacht, Bauten auf fremden Grund und Boden, Mischgrundstück etc.
· Bruttogrundfläche bei Geschäftsgrundstücken
Je nach Grundstücksart und Lage werden noch weitere Angaben und Unterlagen benötigt. Wir informieren Sie individuell, was konkret benötigt wird.